Keinen Monat Rabatt mehr bei der Hauptuntersuchung

Wurden geringe Mängel festgestellt, so müssen auch diese innerhalb eines Monats behoben werden. Beispiel: defekte Kennzeichenbeleuchtung.
Den letzten Untersuchungsbericht muss man aufbewahren. Eine Pflicht, ihn ständig während der Fahrt mitzuführen, sieht das Gesetz aber nicht vor,
darüber hat es jedoch schon reichlich Verwirrung geben (auch bei der Polizei).
Bis dies überall durchgesickert ist, sei das Mitnehmen einer Fotokopie des Berichts also vorerst empfohlen.
Wer verspätet zur Hauptuntersuchung kommt, wird zukünftig nicht mehr belohnt: Die Plakette wird so aufgeklebt, wie sie eigentlich fällig gewesen wäre.
Beispiel: Wer mit seinem Pkw im Oktober 2002 »dran« ist, aber erst im November erscheint, erhält nach bestandener Untersuchung die Plakette bis Oktober 2004.

Abgasuntersuchung:

Im Volksmund wurde früher die AU (ASU) als “amtlich sanktionierter Unsinn” betitelt. Dem ist nicht so.
Die Abgasuntersuchung leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, denn nur ein optimal eingestellter Motor produziert weniger Kohlenmonoxid,
Stickoxide und Kohlenwasserstoffe. Nicht nur sauber – sondern rein.

Die Anforderungen an das Emissionsverhalten moderner Kraftfahrzeuge (Euro III und Euro IV) werden immer anspruchsvoller.
Bei diesen Fahrzeugen werden die Emissionen im betriebswarmen Zustand bis über 99 Prozent vermindert.
Dies bedeutet, dass die durch andere Umweltfaktoren belastete Luft durch solche modernen Fahrzeuge sogar gereinigt wird.

Deshalb: Vereinbaren Sie bei uns HU und AU Termine. Wir können wenn Sie wollen!!